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Zentrale Kontenverwaltung – Unterschiedliche Profitcenter

Ausgangssituation in Golfanlagen

Viele Golfanlagen bestehen aus mehreren wirtschaftlich und steuerlich eigenständigen Profitcentern: Dazu gehören z.B. der Betreiber der Golfanlage, der Club für den Spielbetrieb, eine verpachtete Gastronomie, selbstständig arbeitende Golflehrer und ein eigengeführter Proshop. Da diese Profitcenter häufig mit separaten Kassen-Systemen, Rechnungen oder Barzahlungen agieren, müssen Mitglieder und Gäste ihre Daten mehrfach bereitstellen und pflegen, sowie die Zahlungen jeweils separat und über unterschiedliche Systeme durchführen. So entstehen häufig mehrere Guthabenkonten, Abokarten, Rechnungen unterschiedlicher Absender - das Mitglieder oder der Gast können nicht nur den Überblick über die offenen Konten und Gutscheine verlieren, sondern erleben die Golfanlage häufig als Freizeitanlage mit mehreren Leistungsanbietern.

Bekannt sind in der Tourismusbranche – etwa auf Kreuzfahrtschiffen – Zahlungsmodelle, die trotz verschiedener wirtschaftlicher Einheiten eine einheitliche Zahlungsabwicklung ermöglichen. Ziel ist es, ein einheitliches Einkaufserlebnis zu schaffen, sodass Mitglieder und Gäste das gesamte Leistungsangebot als Gesamtkonzept wahrnehmen. Die digitale Harmonisierung von Prozessen und ein gemeinsames Zahlungssystem sollen Gastronomie, Golfakademie und weitere Angebote besser verknüpfen. Das Prinzip „One Face to the Customer“ beschreibt diesen Ansatz treffend.

Es sollen dabei verschiedene Zahlungsoptionen für unterschiedliche Kundengruppen bestehen:

Zudem wird eine transparente Einsicht in Reservierungen, Buchungen und Zahlungen ermöglicht, um alle Transaktionen jederzeit nachvollziehen zu können.

Wichtige Begriffe für das Verständnis der Lösungsansätze

Beispielhafte Varianten der Kontenverwaltung:

Beispiel 1: Ein einziger Kontenbereich für alle Profitcenter

Golfhotels oder wirtschaftlich optimierte Golfanlagen, die alle Profitcenter betreiben, nutzen häufig einen einzigen Kontenbereich. Vorteile:
- Zentrale Abrechnung aller Leistungen (Gastronomie, Hotel, Proshop, Club)
- Nur eine TSE erforderlich
- Einheitliche Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung
- Klare Zuordnung der Buchungen durch Warengruppen, Debitorennummern und Kassennummern
- Online Payments können wahlweise auch als SEPA-Einzug durch den Kunden als Zahlart „auf Kundenkonto buchen“ ausgelöst werden
Steuerliche Betrachtung:
Die Kassennachschau oder Steuerprüfung kann einheitlich erfolgen.

Beispiel 2: Mehrere Kontenbereiche, ein gemeinsames OP-Konto/Forderungs-Konto

Golfanlagen, die ihre Profitcenter zur Übersicht oder bei verpachteter Gastronomie getrennt halten möchten, nutzen getrennte Kontenbereiche. Um gegenüber dem Kunden die unterschiedlichen Leistungen gemeinsam in Rechnung zu stellen oder mit aufgebuchten, gemeinsamen Guthaben zu arbeiten, nutzen die unterschiedlichen Profitcenter einen gemeinsamen OP-Bereich. Merkmale:
- Gastronomie, Golftraining, Proshop und weitere Leistungen laufen über ein gemeinsames OP-Konto
- Akonto-Zahlungen wie Verzehrpauschalen sind möglich
- Jede Einheit hat eine eigene Kasse und TSE
- Online Payments können wahlweise auch als SEPA-Einzug durch den Kunden als Zahlart „auf Kundenkonto buchen“ ausgelöst werden

Steuerliche Herausforderung: Variante OP-Konto

Die Belege aus den Umsatzkonten im OP-Konto werden als zusammengefasste, separate Rechnung mit Umsatzsteuer und zentralem Rechnungsabsender den Kunden in Rechnungen gestellt. Daraus ergibt sich eine zentrale Umsatz-Steuerpflicht für den Rechnungsabsender. Die interne Verrechnung über den OP-Bereich erfordert eine klare Trennung der FIBU-Nummern und Steuerpflichten. Vorteile: der Kunde erhält zusammengefasste Rechnungen über seine Leistungen mit kumulierter Umsatzsteuer. Vorteil oder Nachteil: die Umsätze aller Profitcenter kumulieren sich bei einem Profitcenter, auch wenn die Leistungen weitgehend „durchlaufend“ sind. Der Rechnungsabsender, in der Regel der Golfanlagen-Betreiber, erhöht damit seine Umsätze, geht für die gesamte Umsatzsteuerschuld in Vorleistung und ist nach aussen „Leistungserbringer“.

Steuerliche Herausforderung: Variante Forderungskonto

Die Belege aus den Umsatzkonten im Forderungskonto werden NICHT den Kunden in Rechnung gestellt. Das Forderungskonto ist ein reines Forderungs-/Inkasso-Konto. Die Umsatz-Steuerpflicht erfolgt separat für jedes Profitcenter aus den Umsatzkonten. Die interne Verrechnung über den OP-Bereich erfordert eine klare Trennung der FIBU-Nummern und Steuerpflichten. Vorteil: die Umsatzsteuerschuld verbleibt bei den einzelnen Steuer-Schuldnern wenn vorhanden - z.B. bei verpachteter Gastronomie. Nachteil: die Kunden müssen alle Einzelbelege sammeln, wenn sie diese im Rahmen der eigenen Buchhaltung geltend machen möchten.

Beispiel 3: Mehrere Kontenbereiche, separate Kartenkonten/"Bonuskonten"

Wie Beispiel 2, jedoch mit aktivierter Nutzung von Kartenkonten.
- Kartenkonten ermöglichen zusätzliche Rabatt- und Bonusprogramme
- Die Abrechnung erfolgt getrennt vom OP-Konto
Steuerliche Herausforderung:
Die unterschiedlichen Profitcenter agieren steuerlich komplett separat gegenüber den Kunden - Belege, OP-Konten sind je Umsatzkonto separat eingerichtet. Das gemeinsame „Kartenkonto“ ist steuerlich ein „Bonuskonto“ gesetzt wie ein Mehrzweck-Gutschein-Konto„ zu sehen. Die unterschiedlichen Profitcenter können auf Karten-Konto zugreifen und Leistungen aus dem Umsatzkonto verrechnen, sofern das Karten-Konto ausreichend Guthaben ausweist. Auf das Konto können auch Rabatt-Aktionen eingehen („100€ zahlen, 110€ aufladen“). Auch Fremdsysteme wie Kassensysteme von anderen Anbietern können über eine standardisierte TCP-/IP-Schnittstelle auf diese Guthaben zugreifen. Vorteil: komplett getrennte steuerliche Einheiten ermöglichen in Richtung Kunde die Nutzung eines gemeinsamen „Bonus-Kontos“, von dem Leistungen verrechnet werden. Nachteil: a) Das Kartenkonto kann nur mit Guthaben, und nicht debitorisch im Minus geführt werden: so müssen auch akkreditierte Kunden vorab aufladen, was den Konsum behindern kann. b) häufig sind Bonus-Konten mit Rabattaktionen, zusätzlichen Punktewerte etc. versehen, so dass es bei Zugriff von mehreren Profitcenter zu unterschiedlichen Ansprüchen kommt: z.B. sind 10% Rabatt in einem Bonus-Konto für die Gastronomie ein hoher Wert, für den Betreiber eines Ballautomaten-Systems sind Rabatte/Bonis im höheren Bereich nicht unüblich. c) die Kartenkonten sind nicht fiskalisch geführt: Bei Aufladungen muss entschieden werden, ob die Umsatzsteuer bei Aufbuchung oder erst bei Verrechnung mit dem Kartenkonto gebucht und damit abgeführt wird. Diese Verfahrensweise muss langfristig und stringent umsetzt werden für spätere Betriebsprüfungen d) Kartenkonten bauen sich üblicherweise durch „verwaiste Konten“ im Wert auf und erzeugen Forderungen in der Bilanz. Je nach Konzept, Verkaufsaussage sind diese Konten nachträglich zu vereinnahmen. e) Die interne Verrechnung der genutzten Guthaben des Kartenkontos erfordert eine klare Trennung der FIBU-Nummern und Steuerpflichten.

Wichtige Hinweise und potenzielle Fehlerquellen

Lizenzrechte & IT-Verträge - Falls der Betreiber einem Pächter (z. B. Gastronom) ein PC CADDIE Kassensystem zur Verfügung stellt, sollte dies vertraglich geregelt sein. - Die TSE wird in der Regel vom Pächter selbst verwaltet und abgeschlossen.
Datenverantwortlichkeit & Datenschutz - Die zentrale Datenbank erfordert klare Vereinbarungen zum Zugriff und zur Datenspeicherung. - Bei einer Beendigung der Geschäftsbeziehung muss geregelt sein, wie mit den Daten umzugehen ist (z. B. Archivierung oder Löschung).
Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) - Wenn verschiedene Parteien Zugriff auf dieselben personenbezogenen Daten haben (z. B. Golflehrer), ist ein ADV-Vertrag erforderlich.
Sonderfall Golflehrer - Selbstständige Golflehrer benötigen in der Regel keinen eigenen Kontenbereich. - Eine klare buchhalterische Trennung erfolgt über Artikel mit spezifischen FIBU-Nummern. - Achtung: Hier ist mit einem Steuerberater zu klären, ob das Modell als „Schein-Selbstständigkeit“ gewertet werden könnte.
Steuerprüfung & Kassennachschau - Seit 2020 wird bei einer Kassennachschau ein DSFinV-K-Export gefordert. - Bei einem Betreiberwechsel sollte dieser Export bereits zum Pachtende durchgeführt werden. - Wichtig: Die steuerlichen Verbindlichkeiten zwischen Betreiber und Pächter müssen vertraglich geregelt sein.
Zahlungsabwicklung für unterschiedliche Kundengruppen - OP-Konten können so konfiguriert werden, dass nur Kunden mit gültiger Bankeinzugserlaubnis oder ausreichendem Guthaben Zahlungen darüber abwickeln können. Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, erhält der Bediener eine Fehlermeldung.