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Zentrale Kontenverwaltung – Unterschiedliche Profitcenter

Ausgangssituation in Golfanlagen

Viele Golfanlagen bestehen aus mehreren wirtschaftlich und steuerlich eigenständigen Profitcentern: Dazu gehören z.B. der Betreiber der Golfanlage, der Club für den Spielbetrieb, eine verpachtete Gastronomie, selbstständig arbeitende Golflehrer und ein eigengeführter Proshop. Da diese Profitcenter häufig mit separaten Kassen-Systemen, Rechnungen oder Barzahlungen agieren, müssen Mitglieder und Gäste ihre Daten mehrfach bereitstellen und pflegen, sowie die Zahlungen jeweils separat und über unterschiedliche Systeme durchführen. So entstehen häufig mehrere Guthabenkonten, Abokarten, Rechnungen unterschiedlicher Absender - das Mitglieder oder der Gast können nicht nur den Überblick über die offenen Konten und Gutscheine verlieren, sondern erleben die Golfanlage häufig als Freizeitanlage mit mehreren Leistungsanbietern.

Bekannt sind in der Tourismusbranche – etwa auf Kreuzfahrtschiffen – Zahlungsmodelle, die trotz verschiedener wirtschaftlicher Einheiten eine einheitliche Zahlungsabwicklung ermöglichen. Ziel ist es, ein einheitliches Einkaufserlebnis zu schaffen, sodass Mitglieder und Gäste das gesamte Leistungsangebot als Gesamtkonzept wahrnehmen. Die digitale Harmonisierung von Prozessen und ein gemeinsames Zahlungssystem sollen Gastronomie, Golfakademie und weitere Angebote besser verknüpfen. Das Prinzip „One Face to the Customer“ beschreibt diesen Ansatz treffend.

Es sollen dabei verschiedene Zahlungsoptionen für unterschiedliche Kundengruppen bestehen:

Zudem wird eine transparente Einsicht in Reservierungen, Buchungen und Zahlungen ermöglicht, um alle Transaktionen jederzeit nachvollziehen zu können.

Wichtige Begriffe für das Verständnis der Lösungsansätze

Diese Unterschiede wirken sich auf die Bilanzierung und steuerlichen Verbindlichkeiten aus.

Beispielhafte Varianten der Kontenverwaltung:

Beispiel 1: Ein einziger Kontenbereich für alle Profitcenter

Golfhotels oder wirtschaftlich optimierte Golfanlagen, die alle Profitcenter betreiben, nutzen häufig einen einzigen Kontenbereich. Vorteile:
- Zentrale Abrechnung aller Leistungen (Gastronomie, Hotel, Proshop, Club)
- Nur eine TSE erforderlich
- Einheitliche Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung
- Klare Zuordnung der Buchungen durch Warengruppen, Debitorennummern und Kassennummern
- Online Payments können wahlweise auch als SEPA-Einzug durch den Kunden als Zahlart „auf Kundenkonto buchen“ ausgelöst werden
Steuerliche Betrachtung:
Die Kassennachschau oder Steuerprüfung kann einheitlich erfolgen.

Beispiel 2: Mehrere Kontenbereiche, ein gemeinsames OP-Konto

In Golfanlagen mit verpachteter Gastronomie nutzen Betreiber und Pächter getrennte Kontenbereiche, aber einen gemeinsamen OP-Bereich. Merkmale:
- Gastronomie, Golftraining, Proshop und weitere Leistungen laufen über ein gemeinsames OP-Konto
- Akonto-Zahlungen wie Verzehrpauschalen sind möglich
- Jede Einheit hat eine eigene Kasse und TSE
- Online Payments können wahlweise auch als SEPA-Einzug durch den Kunden als Zahlart „auf Kundenkonto buchen“ ausgelöst werden
Steuerliche Herausforderung:
Die Verrechnung über den OP-Bereich erfordert eine klare Trennung der FIBU-Nummern und Steuerpflichten.

Beispiel 3: Mehrere Kontenbereiche, separate Kartenkonten

Wie Beispiel 2, jedoch mit aktivierter Nutzung von Kartenkonten.
- Kartenkonten ermöglichen zusätzliche Rabatt- und Bonusprogramme
- Die Abrechnung erfolgt getrennt vom OP-Konto

Wichtige Hinweise und potenzielle Fehlerquellen

Lizenzrechte & IT-Verträge - Falls der Betreiber einem Pächter (z. B. Gastronom) ein PC CADDIE Kassensystem zur Verfügung stellt, sollte dies vertraglich geregelt sein. - Die TSE wird in der Regel vom Pächter selbst verwaltet und abgeschlossen.
Datenverantwortlichkeit & Datenschutz - Die zentrale Datenbank erfordert klare Vereinbarungen zum Zugriff und zur Datenspeicherung. - Bei einer Beendigung der Geschäftsbeziehung muss geregelt sein, wie mit den Daten umzugehen ist (z. B. Archivierung oder Löschung).
Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) - Wenn verschiedene Parteien Zugriff auf dieselben personenbezogenen Daten haben (z. B. Golflehrer), ist ein ADV-Vertrag erforderlich.
Sonderfall Golflehrer - Selbstständige Golflehrer benötigen in der Regel keinen eigenen Kontenbereich. - Eine klare buchhalterische Trennung erfolgt über Artikel mit spezifischen FIBU-Nummern. - Achtung: Hier ist mit einem Steuerberater zu klären, ob das Modell als „Schein-Selbstständigkeit“ gewertet werden könnte.
Steuerprüfung & Kassennachschau - Seit 2020 wird bei einer Kassennachschau ein DSFinV-K-Export gefordert. - Bei einem Betreiberwechsel sollte dieser Export bereits zum Pachtende durchgeführt werden. - Wichtig: Die steuerlichen Verbindlichkeiten zwischen Betreiber und Pächter müssen vertraglich geregelt sein.
Zahlungsabwicklung für unterschiedliche Kundengruppen - OP-Konten können so konfiguriert werden, dass nur Kunden mit gültiger Bankeinzugserlaubnis oder ausreichendem Guthaben Zahlungen darüber abwickeln können. Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, erhält der Bediener eine Fehlermeldung.