Ab dem 1.1.2025 müssen alle Kassensysteme, also auch alle PC CADDIE Kassen gemäß des Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO dem Finanzamt gemeldet werden. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst:
Das Datum der Anschaffung ergibt sich aus der Rechnung oder dem Lieferschein des elektronischen Aufzeichnungssystems oder der Buchführung. Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast oder geliehen, gilt als Anschaffungsdatum das Datum des Beginns der Zurverfügungstellung (Auszug aus der Ausfüllanleitung des Bundesministeriums der Finanzen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=3.
Es ist das Datum einzutragen, an dem das elektronische Aufzeichnungssystem erstmals in der zugeordneten Betriebsstätte eingesetzt worden ist. Ist das elektronische Aufzeichnungssystem noch nicht in Betrieb genommen worden, ist das Feld nicht zu füllen (Auszug aus der Ausfüllanleitung des Bundesministeriums der Finanzen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=3.
Wenn Sie Unterstützung bei der Ermittlung des Kaufs Ihrer PC CADDIE Kasse benötigen, können Sie bei unser Buchhaltung einen Suchauftrag auslösen. Die anfallende Zeit der Recherche rechnen wir gemäß unserer Services ab
der Kasse bitte eintragen
Ein Video-Tutorial zum Upload der Datei finden Sie hier: https://vimeo.com/1070276457
Aufruf mit Ihren individuellen Zugangsdaten unter: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/aufzeichnung146a